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Rentenschätzung
Die gesetzliche Rentenversicherung kann nur frühzeitig in Anspruch genommen werden, wenn 35 Beitragsjahre geleistet worden sind.
Diese Rentenleistung haben wir in der Aufstellung um den Krankenversicherungsanteil gekürzt.
Die Freibeträge in der Betriebsrente haben wir berücksichtigt.